Das evangelische Pfarrhaus – Gedanken aus Perspektive der Stadt- und Regionalentwicklung

Unter dem Titel “Leben nach Luther – Eine Kulturgeschichte des evangelischen Pfarrhauses“ hat das Deutsche Historische Museum in Kooperation mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und anderen Kooperationspartnern ein durchaus sehenswertes und bereicherndes Ausstellungsformat entwickelt. Im Fokus steht eine gesellschaftliche Institution – die „Lebensform Pfarrhaus“ – und der Bedeutungs- und Funktionswandel den diese Institution wie auch das „Berufsbild Pfarrer“ seit der Reformation erfuhr. Bis zum 02.03.2014 war dieses Ausstellungsformat in Berlin zu bestaunen und wird nun als leicht abgewandelte Wanderausstellung in verschiedenen anderen Städten zu sehen sein.

Altes Pfarrhaus Lichtenberg (Berlin) - eines der letzten Häuser des alten Dorfes Lichtenberg
Altes Pfarrhaus Lichtenberg (Berlin) – eines der letzten Häuser des alten Dorfes Lichtenberg

Begleitet wurde das Ausstellungsformat in Berlin durch eine Vortrags- und Filmreihe an deren Ende am 24.02. eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Mo bis Sa geschlossen? – Zur Zukunft des evangelischen Pfarrhauses“ stand (Ein Presseecho zu dieser Veranstaltung findet sich hier auf evangelisch.de). Da die hier geführten Diskussionen sich nach meinem Geschmack zu sehr auf Herausforderungen des Wandels des Berufsbildes Pfarrer und „Vorlebewirkungen“ (um den Begriff „Vorbild“ zu vermeiden) des Pfarrhaushaltes versteiften möchte ich an dieser Stelle einige weniger theologisch angehauchte Gedanken zur „Zukunft des Pfarrhauses“ formulieren. Es gilt den Begriff des Pfarrhauses aus seiner idealisierenden Überladung mit Erwartungen und Ansprüchen herauszulösen und zu einer pragmatischen Einschätzung der möglichen Zukünfte und des Handlungsfeldes Pfarrhausentwicklung zu gelangen.

Blick entlang der Möllendorfstraße: Altes Pfarrhaus Lichtenberg (Baujahr: 1848) (links) und Alte Pfarrkirche (Grundrisse aus der Mitte des 13. Jhd.) (rechts)
Blick entlang der Möllendorfstraße: Altes Pfarrhaus Lichtenberg (Baujahr: 1848) (links) und Alte Pfarrkirche (Grundrisse aus der Mitte des 13. Jhd.) (rechts)

Was ist ein Pfarrhaus? …
Eine einheitliche und allgemeingültige Definition des mit dem Begriff verbundenen baulichen Formates gibt es nicht. Generalisierend werden dem Pfarrhaus in der Gegenwart neben Wohnfunktionen für Kirchenangestellte (der sich zumeist durch „Residenzpflicht“ ergebenen (verbindlichen) Ansiedlung u.A. von Pfarrern im Nahumfeld ihrer Wirkungsstätte) auch gewerbliche/geschäftliche Funktionen, insbesondere die Ansiedlung von Amts-, Büro- und weitere gemeindliche Funktionsräume (z.B. Versammlungs-/Veranstaltungsräumen), verbunden.

Gerade in ländlichen Räumen waren und sind dem Pfarrhaus bzw. Pfarrhof auch landwirtschaftliche Funktionen zugeordnet, die in ihrer ursprünglichen Anlage auch der Selbstversorgung des Pfarrhaushaltes dienten. Häufig beinhalteten Pfarrhäuser auch Räumlichkeiten von Schulen sowie Schulungsräume für Konfirmanden.

So könnte man sagen, dass es sich bei einem Pfarrhaus um eine multifunktionale Einrichtung/bauliche Anlage handelt, die in Teilen Funktionen religiöser Kernimmobilien oder ergänzende Funktionen für das Gemeindeleben übernimmt bzw. übernehmen kann, der aber im Grundsatz Wohn- und Residenzfunktion für gemeindegebundene kirchliche Angestellte zugeschrieben werden.

Pfarrhaus der ehem. "Dorfkirche Friedrichsfelde" (Berlin) - Das Pfarrhaus zwischen "(Pfarrer-)Wohnstätte" und ergänzendem gemeindlichen Funktions- und Nutzungsraum
Pfarrhaus der ehem. „Dorfkirche Friedrichsfelde“ (Berlin) – Das Pfarrhaus zwischen „(Pfarrer-)Wohnstätte“ und ergänzendem gemeindlichen Funktions- und Nutzungsraum

Wieviele Pfarrhäuser gibt es in der EKD? …
Eine konkrete und vor allem aktuelle Zahl der in Kirchenbesitz befindlichen Pfarrhäuser gibt es nicht. Viel weniger lassen sich Aussagen über die heutige Nutzung dieser Gebäude (Pfarrerwohnen, gemeindliche Nutzung,…) treffen. Laut Statistik der EKD befinden sich 17.186 Pfarrhäuser im Besitz der protestantischen Kirchen Deutschlands (an dieser Stelle die klare Anmerkung, dass diese 2014 abgerufene Zahl auf einer Erhebung von 1994 basiert). Diesen 17.186 Pfarrhäusern standen 2011 ungefähr 14.000 Pfarrer im Dienstverhältnis einer Kirchengemeinde gegenüber (siehe EKD-Statistik (Abfrage: 01.03.2014)). Der Vergleich dieser Zahlen verdeutlicht, dass ein nicht geringer Anteil der Pfarrhäuser (unter der Annahme korrekter Zahlen mindestens etwa 19,5%, vermutet wesentlich mehr) keine Wohn-/Amtsfunktion für gemeindegebundene Pfarrer mehr erfüllt. In Konsequenz liegt die Vermutung der Existenz von „Überkapazitäten“ im Bereich der Pfarrhäuser nahe.

Pfarrhaus und Nebengebäude der Ev. Versöhnungskirchengemeinde Berlin-Biesdorf (ehemals Pfarrerwohnort  - heute Gemeindebüro, Mietwohnen und Versammlungsräume)
Pfarrhaus und Nebengebäude der Ev. Versöhnungskirchengemeinde Berlin-Biesdorf (ehemals Pfarrerwohnort – heute Gemeindebüro, Mietwohnen und Versammlungsräume)

Die Bedeutung der Residenzpflicht …
Wesentliche Grundlage für das „Lebensmodell Pfarrhaus“ ist die Verankerung der Residenzpflicht in kirchenrechtlichen Vorschriften. So schreibt § 38 Pfarrdienstgesetz der EKD (PfDG.EKD) („Residenzpflicht und Dienstwohnung“) für Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer vor, dass sie am Dienstsitz zu wohnen haben. Im Regelungstext heißt es weiterhin: „Eine für sie bestimmte Dienstwohnung haben sie zu beziehen. Ausnahmen können in besonders begründeten Fällen genehmigt werden.“ Eine Ausweitung der unter dem Begriff der Residenzpflicht zu subsummierenden Einschränkung der freien Wahl des Wohnungsstandortes auf Pfarrerinnen und Pfarrer auf allgemeinen kirchlichen Stellen erfolgt mit Absatz 2 Satz 2.
Zwar hebeln einige Landeskirchen derartige Regelungen inzwischen aus (z.B. Landeskirche Hannover „Pfarrhaus-Kompromiss“ (2007)), dennoch finden sich Regelungen zur Residenzpflicht in den meisten Landeskirchen.

Mit dieser Einschränkung der freien Wohnungswahl ergeben sich Schwierigkeiten und bereits seit Jahren diskutierte Kritikpunkte. Eine der essentiellen Herausforderungen ist es für Pfarrer(innen) und Pfarrfamilien Wohnraum vorzuhalten und bereitzustellen, der in Quantität und Qualität den individuellen Bedürfnissen entspricht. Inwieweit dies als zeitgemäße Aufgabe einer Kirchengemeinde oder Landeskirche sein sollte, sollte kritisch hinterfragt werden.
Gesamtgesellschaftlich wirksame Entwicklungstendenzen wie die Individualisierung von Wohnwünschen, Wohnbedürfnissen, Haushaltsformen, Multilokalität (in beruflichen und privaten Verknüpfungen), die Menschen hinter dem Berufsbild Pfarrer(in) nicht aussparen, erschweren eine „angemessene“, am Wohl der Individuen, als auch dem Möglichkeitsrahmen der Verantwortlichen orientierte Bearbeitung des Themas.
Nicht selten stellt sich letztgenannten mit Blick auf den Einzelfall auch die Frage, inwieweit (häufig denkmalgeschützte) Pfarrhäuser in Grundriss, Zustand und technischer Ausstattung ein Wohnen nach heutigen Ansprüchen überhaupt ermöglichen/zulassen.

Wer ist für Pfarrhäuser zuständig?…
Die Zuständigkeit für Betrieb, Unterhalt und Errichtung von Pfarrhäusern ist in den Mitgliedskirchen der EKD unterschiedlich geregelt. So obliegt sie innerhalb der Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gegenwärtig für gewöhnlich der gemeindlichen Steuerungshoheit. In anderen Landeskirchen kann die Zuständigkeit (freiwillig oder verpflichtend) durchaus auf anderen Steuerungsebenen (z.B. Kirchenkreisen oder Landeskirchen) liegen.

Welche Perspektiven gibt es für die strategische Entwicklung des Pfarrhausbestandes?
Im Kontext der gegenwärtigen gesamtgesellschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen – gerade dem sichtbaren Nebeneinander von Prozessen wie Alterung, Schrumpfung/Stagnation und punktuellem Wachstum sowie den sich hierdurch begründenden Anpassungsbedarfen, aber auch strukturbezogenen Entwicklungstendenz wie der Bildung von Flächengemeinden in ländlichen Räumen – gilt es mit Blick auf jeden Einzelfall die Tragfähigkeit der Nutzungskonzepte zu prüfen und zu bewussten und realistischen Einschätzungen des Möglichkeitsrahmens zu gelangen.

Mögliche Prüfkriterien/Prüffragen sind:
– Die lokale Notwendigkeit der Vorhaltung von (kostengünstigem) Wohnraum für Kirchenangestellte – vielfach scheint diese Notwendigkeit nicht oder nicht mehr gegeben.
– Investive und verwaltungsbezogene Belastungen der zuständigen Ebenen – gerade für kleinere Gemeinden kann jede zusätzliche Immobilie zu einer „Belastung für den Arbeitsalltag“ werden – Es gilt vermeidbare Mehr- und Überbelastungen zu verhindern.
– Interne Nutzungskonkurrenzen – stehen Pfarrhausnutzungen in Konkurrenz zu anderen institutionellen Nutzungen am Ort (Gemeinderäume/Büroräume in anderen Gebäuden am Ort/in der Gemeinde). Nicht selten begründen sich in lokalen Bedarfen und Gegebenheiten Konkurrenzen zu anderen institutionellen Infrastrukturen (Kirchen, Kapellen, Gemeindezentren).
– Lässt sich die Nutzung/Auslastung des Pfarrhauses durch ergänzende alternative Nutzungen verbessern – Kann das Pfarrhaus existierende (Raum-)Bedarfe für gemeindliche oder andere alternative Nutzungen aufnehmen.
– Entspricht das Pfarrhaus in seinem baulich-physischem Zustand und Gegebenheiten den gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernissen (Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarfe; Barrierearmut; Energieeffizienz;…) und wie groß sind eventuelle Anpassungsnotwendigkeiten – Vielfach erscheinen Abriss, Verkauf und/oder Neubau als mögliche kostengünstigere Alternativen.
– Standortgegebenheiten und Erfordernissen – Nicht selten befinden sich Pfarrhäuser in nutzungsstrukturellen und siedlungsstrukturellen Wechselbeziehungen zu anderen institutionellen Infrastrukturen (Kirchen, Kapellen). Ihre Auflösung kann zu Negativwirkungen für das Gemeindeleben führen.
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Die Gegenwart zeichnet den Eindruck, dass Gemeinden und Landeskirchen sich zunehmend zur Trennung von „überflüssigen“ Pfarrhäusern entscheiden. Ein Blick in einschlägige Immobilienportale bestätigt diese Aussage, welche durchaus als „Rückzug auf notwendige Kernimmobilien“ verstanden werden kann. Wie bei Kirchengebäuden erwecken auch diese „Veränderungsentscheidungen“ ein mediales Echo. Hier einige jüngere Beispiele:
Thüringer Allgemeine (02.02.2012): „Kirche verkauft zahlreiche Pfarrhäuser in Thüringen“
Mindener Tageblatt (10.03.2014): „Abriss des „Neuen Pfarrhauses“ – Wiedensahler Kirchengemeinde denkt über Folgenutzung nach“
Rhein-Neckar-Zeitung (10.03.2014): „Gemeinsames Pfarrhaus ein neues Zeichen der Ökumene“

Gerade das letzte Beispiel verdeutlicht, dass hier durchaus auch innovative Wege gegangen und unkonventionelle Lösungen angestrebt werden können und sollten.

Die Zukunft der „gesellschaftlichen Institution Pfarrhaus“, wie sie das anfangs beschriebene Veranstaltungsformat dokumentierte, entscheidet sich nicht entlang der institutionellen Vorhaltung von Wohnraum oder der Existenz einer „Residenzpflicht“. Sie entscheidet sich vielmehr entlang des Eigenengagement und Selbst- bzw. Rollenverständnisses der Akteure, der „Pfarrhaushälte und -lebensgemeinschaften“ sowie der gemeindlichen Akteure und der Einbindung/Verzahnung (des Miteinanders und Nebeneinanders) von „privatem Lebensalltag von Pfarrern/Pfarrfamilien“ und „öffentlichem Gemeindeleben“.

Die Zukunft der Immobilie Pfarrhaus sollte nur in Teilen diesem idealisierten Funktionsbild folgen, wenn möglich und notwendig Optionen sichern, aber sich primär den gegebenen institutionellen Möglichkeitsrahmen unterordnen. Wie auch für andere institutionelle Infrastrukturen bildet die Flexibilisierung von Nutzungen und Nutzungsmöglichkeiten neben Verkauf oder Abriss einen möglichen Handlungsstrang. Diese Option ist und bleibt jedoch abhängig von den lokalen Bedarfen und Gegebenheiten und bedingt auch einen Blick über den eigenen institutionenbezogenen Tellerrand, der Fähigkeit sich auch anderen (nichtkirchlichen) Nutzungen gegenüber zu öffnen. Wie für andere kircheneigene Gebäude gilt es auch bei der Nach- und Umnutzung von Pfarrhäusern Sorgfaltspflicht walten zu lassen und als institutioneller Akteur potentielle Negativwirkungen von Folgenutzungen (gerade unter Aspekten der Imagebeeinflussung) zu vermeiden.

Aus Perspektive der Stadt- und Regionalentwicklung scheint eine strategisch sinnvolle, zukunftsfähigkeitssorientierte Entwicklung des Pfarrhausbestandes ein Arbeitsauftrag darzustellen, der nicht als singulär-objektbezogener lokaler Auftrag sondern integrativer Bestandteil ganzheitlicher strategischer Überlegungen und Prioritätensetzungen auf lokaler und regionaler Ebene zu realisieren ist. Auf gemeindlicher Ebene (lokal) gilt es die Notwendigkeit gegebener oder zu errichtender Pfarrhauskapazitäten innerhalb einer realitätsnahen Abschätzung baulicher und räumlicher Gesamtbedarfe (also unter Integration anderer Infrastrukturen, wie Kirchen, Kapellen, Gemeindezentren,…) (auch in Abstimmung mit Nachbargemeinden und potentiellen anderen Nutzern) zu bewerten. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll die Frage vorzuhaltener Dienstwohnungen und Pfarrhäuser ebenso wie die Entwicklung der übrigen Infrastrukturen zu einem Bestandteil von regionalen oder stadträumlichen Strategie- und Entwicklungsüberlegungen zu machen. Bedingt durch die Zielsetzung einer nachhaltigen Entwicklung kirchlicher Infrastrukturen begründen sich hierbei horizontale und vertikale aber auch interne und externe Integrations- und Abstimmungsprozesse. In ihrer Anlage sollten diese Strategieüberlegungen durchaus so flexibel gestaltet werden, dass sie sich als lernfähige, rückkoppelnd-hinterfragende Systeme ausprägen und so auf derzeit unvorhersehbare Herausforderungen und Ereignisse reagieren können.

Christoph Albrecht Verfasst von:

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